Leitbild: Gemeinsame Grundprinzipien
Sensibilisieren, verbünden, ermächtigen, vorbeugen – die Bedeutung von Antidiskriminierungsarbeit in der demokratischen Vielfaltsgesellschaft
Der Aufbau des AdiNet Mittelhessen wurde im Jahr 2018 begonnen, mit dem Ziel, ein Netzwerk für Engagierte und Interessierte im Bereich der „Antidiskriminierung“ zu etablieren, um das Bewusstsein über Benachteiligungsformen und das Wissen über wirksame Gegenstrategien gemeinsam in die Breite zu tragen. Das Antidiskriminierungsnetzwerk reagiert auf den Bedarf einer horizontal und mehrdimensional ausgerichteten Antidiskriminierungsarbeit und will dafür Strukturen etablieren. Akteur*innen und Betroffene aus verschiedenen Bereichen sollen die Möglichkeit erhalten ihre Kräfte zu bündeln, voneinander zu lernen und gemeinsame Maßnahmen für die Aufdeckung und Bekämpfung von Diskriminierung in unserer Gesellschaft zu entwickeln, ohne die spezifischen Bedarfe der verschiedenen betroffenen Gruppen aus dem Blick zu verlieren.
Die Wertschätzung von Vielfalt, Teilhabe und Gleichbehandlung sind zentrale demokratische Werte und grundlegend für den Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft.
Unsere Vision ist eine diskriminierungsbewusste und -kritische Gesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten des Vereins sind insbesondere:
- Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, nach dem niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, aufgrund rassistischer Zuschreibungen[1], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (zuletzt geändert 5.2.2009), dessen §1 lautet: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aufgrund rassistischer Zuschreibungen[2] oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Welt-anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität und Orientierung zu verhindern oder zu beseitigen.
Begleitung, Sensibilisierung, Ermächtigung (Empowerment), Vernetzung
Antidiskriminierungsarbeit bedeutet sowohl die Unterstützung der einzelnen Betroffenen, als auch eine gute, strategische und konstante Lobbyarbeit, die in alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereiche hineinwirkt.
Unsere Aufgaben sehen wir deshalb darin
- uns mit lokalen Beratungsstellen sowie institutionellen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zu vernetzen, um die Diskriminierungsbekämpfung, die Prävention und die Selbstermächtigung (Empowerment) auf möglichst breite Füße zu stellen.
- Institutionen, Gremien, Unternehmen und andere gesellschaftliche Akteure zu sensibilisieren und in der Umsetzung vielfaltsorientierter und diskriminierungssensibler Maßnahmen zu begleiten; mit dem Ziel auch strukturelle Diskriminierung aufzudecken und zu bekämpfen[3]
- Menschen bei erlebter Diskriminierung bei der Suche nach einer qualifizierten Begleitung[4] zu helfen, damit sie bei der Verarbeitung ihrer Erfahrungen und der Durchsetzung ihrer Rechte zu Unterstützung erfahren und nicht mit ihren enttäuschenden und teilweise traumatisierenden Erfahrungen allein bleiben.
- Auch auf die Belange von Menschen aufmerksam zu machen, die Diskriminierung aufgrund von Kriterien erfahren, die nicht im AGG berücksichtigt sind.[5]
[1] Die Verwendung des Begriffes „Rasse“ in Bezug auf Menschen, wie dies im Grundgesetz bei Verabschiedung 1949 noch formuliert wurde, entspricht nicht dem Stand der Wissenschaft und wird vom ADM e.V. abgelehnt. Hier wurde deshalb ein eigener Formulierungsvorschlag verwendet, mit dem der Sachverhalt der Zuschreibung explizit gemacht wird.
[3] Staatliche Institutionen wie Schulen, Polizei u.a. können nicht auf der Basis des AGG zur Verantwortung gezogen werden. Erfahrungen von Minderheitenvertretungen und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen aber, dass besonders im Bereich Bildung (Schule, Kita, Uni) der Handlungsbedarf groß ist.