Landkreis Gießen

Der Landkreis versteht sich als Dienstleister und Koordinator für seine Städte und Gemeinden und nimmt diejenigen öffentlichen Aufgaben wahr, die über die Leistungsfähigkeit einer alleinigen Kommune hinausgehen. Im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit trägt er zu einem gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Städte und Gemeinden bei. Nicht zuletzt ist der Landrat oder die Landrätin in der staatlichen Funktion jedoch auch Aufsichtsinstanz über die Kommunen.

Die Verwaltung des Landkreises Gießen nimmt zahlreiche gesetzliche und freiwillige Aufgaben wahr, um die Lebensbedingungen seiner Einwohner*innen attraktiv zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel:

 

Landkreis Gießen

Der Kreisausschuss

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

Fax 0641 33448

E-Mail: Info@lkgi.de