Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit Beispielen und in verschiedenen Sprachen

Gesetzestexte folgen einer eigen, oft mit juristischen Fachbegriffen durchsetzten Sprache. Für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es darum eine mit Erläuterungen und Beispielen versehene Broschüre.

Anhand konkreter Beispiele wird erläutert, wann, wo und in welchem Zusammenhängen von einer Diskriminierung laut AGG gesprochen werden kann. Und anhand weiterer Beispiele wird deutlich gemacht, wo dies nicht der Fall ist, um die Unterschiede deutlich werden zu lassen.

Nur um ein Beispiel herauszugreifen. Das Phänomen der Einlasskontrolle in Diskotheken in Verbindung mit dem Begründungs-Evergreen "...heute nur für geladenen Gäste" oder wahlweise "...heute nur für Stammgäste".

Das Beispiel: "Wegen ihres südländischen Aussehens und ihres Kopftuchs wird einer jungen Frau der Einlass in eine Diskothek verwehrt. Hier liegt eine unmittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft und der Religion vor.

Die junge Frau kann innerhalb von zwei Monaten Entschädigung und Schadensersatz verlangen. Darüber hinaus kann sie verlangen, die Diskriminierung zu beseitigen und zu unterlassen – das heißt, dass ihr der Zutritt nicht erneut verweigert werden darf."

Fazit: Eine gut gemachte Broschüre über dieses für Laien nicht immer ganz einfache Thema. Die deutsche Version ist über diesen Link abrufbar. Doch es gibt die Broschüre ebenfalls in verschiedenen Sprachen (englisch, französisch, türkisch, spanisch, arabisch, polnisch und barrierefrei - mit Vorlesesoftware).

Rubrik

Gesetze

Stichworte