Glossar - R – Rassismus      

R – Rassismus      

Die UN-Antirassismuskonvention definiert rassistische Diskriminierung als „jede auf der vermeintlichen ethnischen Herkunft, rassifizierte Zuschreibung, Hautfarbe, Abstammung oder nationalen Ursprungs beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird“.

Rassismus ist eine Ideologie, nach der Menschen aufgrund von äußerlichen Merkmalen einer bestimmten ethnischen Gruppe zugeordnet, beurteilt und als minderwertiger eingestuft werden. Man schreibt einer Gruppe von Menschen bestimmte Eigenschaften zu, häufig auch welche, die Differenzen aufzeigen. Es kann sich hierbei um positive und negative Eigenschaften handeln, wie „sie können gut tanzen“ oder „sie sind immer laut“. Diese Eigenschaften werden verallgemeinert und zum Wesen der jeweiligen Gruppenangehörigen erklärt. Dominate Gruppen nutzen die negativen Zuschreibungen, um ihren Status zu stärken und die dominierten Gruppen weiter abzudrängen.

Rassismus ist ein Ausdruck und Diskriminierungsmuster von gesellschaftlichen Machtverhältnissen. Insbesondere über kulturelle Merkmale werden Menschen von Gesellschaften abgewertet und ausgeschlossen. Rassismus ist kein individuelles Vorurteil, sondern ein gesellschaftliches Verhältnis, welches gesellschaftliche Machtbeziehungen zum Ausdruck bringt. Mit dem Begriff Rassismus lassen sich spezifische Rassismen gegen Schwarze Menschen, People of Color, gegen jüdische Menschen, gegen Sinti*zze und Rom*nja und gegen muslimische Menschen erfassen[1].

 

[1] www.bpb.de ; www.vielfalt.uni-koeln.de