Glossar - Q – Quote/Quotierung

Q – Quote/Quotierung

Quoten/Quotenregelung bezeichnet allgemein die bevorzugte Vergabe von Gütern, Ämtern oder Positionen. Das heißt ein bestimmter (prozentualer) Anteil von Gütern, Ämtern oder Positionen wird nicht nach gleichen Kriterien vergeben, sondern an zuvor festgelegte Gruppen. Dadurch soll deren politische Repräsentanz und die Chancengleichheit verbessert und Diskriminierungen ausgeglichen werden.[1]

In Bezug auf Frauen basiert die Quotenregelung in der Politik auf dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women) der Vereinten Nationen von 1980. Darin ist festgehalten: „mit allen geeigneten Mitteln unverzüglich eine Politik zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau zu verfolgen“.[2]

Um in der Gesellschaft ebenso andere unterrepräsentierte Gruppen mitwirken zu lassen, sind weitere Quoten im Gespräch. So plant Berlin als erstes deutsches Bundesland eine Quote für Migrant*innen im öffentlichen Dienst. Die Idee ist eine Migrant*innen-Quote von 35 Prozent, sie entspricht dem aktuellen Bevölkerungsanteil von Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund in Berlin.[3]

 

[1] Quelle: Frei nach Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

[2] Quelle: Website der UN: https://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/

[3] Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/erster-vorstoss-deutschlandweit-berlin-plant-eine-migrantenquote-von-35-prozent-fuer-die-verwaltung/26822470.html