Glossar - B - Barrierefreiheit

B - Barrierefreiheit

§4 BGG

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) definiert den Begriff im § 4 so:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsnotwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Oder wie es Wikipedia zusammenfasst:

„Barrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der Umwelt, sodass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden kann“.

In der horizontalen Antidiskriminierungsarbeit denken wir Barrieren aber noch weiter. Wir denken dabei an alle Menschen, die aufgrund bestimmter Merkmale oder Zuschreibungen nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das können Behinderungen sein, aber auch andere Diskriminierungsgründe wie rassistische Zuschreibungen, Sprache, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Armut, sexuelle Ausrichtung, Alter, Geschlecht und viele andere. Dabei können die Barrieren real sein, also zum Beispiel ein zu hoher Bordstein, eine zu komplizierte Sprache, eine Reiseeinschränkung für mehrgewichtige Menschen, ein Arbeitsverbot für Menschen mit Kopftuch und sehr viele andere Dinge. Barrieren können aber auch in den Köpfen der Menschen in Form von Vorurteilen bestehen: „Frauen sind nicht flexibel, weil sie sich um Kinder kümmern“, „ältere Menschen sind weniger leistungsfähig“, „Menschen aus dem Ausland haben eine schlechtere Ausbildung“, „Kinder aus Zuwandererfamilien können nicht auf das Gymnasium, weil ihre Eltern ihnen nicht helfen können“ und so weiter. Um Barrieren abzubauen, müssen wir uns deshalb auf sehr vielen verschiedenen Gebieten einsetzen. Weil es schwer ist das vollständig zu erreichen und lange dauert, sprechen wir nicht nur von der „Barrierefreiheit“ (Idealzustand), sondern sagen oft auch „Barrierabbau“, „Barrierereduktion“ oder barrierearm.