Leitbild: Gemeinsame Grundprinzipien
Sensibilisieren, verbünden, empowern, vorbeugen – die Bedeutung von Antidiskriminierungsarbeit in der demokratischen Vielfaltsgesellschaft
Der Aufbau des AdiNet Mittelhessen wurde im Jahr 2018 begonnen, mit dem Ziel, ein Netzwerk für Engagierte und Interessierte im Bereich der „Antidiskriminierung“ zu etablieren, um das Bewusstsein über Benachteiligungsformen und das Wissen über wirksame Gegenstrategien gemeinsam in die Breite zu tragen. Das Antidiskriminierungsnetzwerk reagiert auf den Bedarf einer horizontal und mehrdimensional ausgerichteten Antidiskriminierungsarbeit und will dafür Strukturen etablieren. Akteur*innen und Betroffene aus verschiedenen Bereichen sollen die Möglichkeit erhalten ihre Kräfte zu bündeln, voneinander zu lernen und gemeinsame Maßnahmen für die Aufdeckung und Bekämpfung von Diskriminierung in unserer Gesellschaft zu entwickeln, ohne die spezifischen Bedarfe der verschiedenen betroffenen Gruppen aus dem Blick zu verlieren.
Die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt, Teilhabe und Gleichbehandlung sind zentrale demokratische Werte und grundlegend für den Zusammenhalt einer pluralen Gesellschaft.
Unsere Vision ist eine Gesellschaft, die Diskriminierung bewusst wahrnimmt und ihr kritisch begnet und in der Menschen angstfrei verschieden sein können.
Diskriminierung ist für uns ein Ausdruck gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir sprechen von Diskriminierung, wenn Benachteiligung, Ausgrenzung, Verletzung oder Gewalttätigkeit wegen (unterstellter) Zugehörigkeiten oder aufgrund von Zuschreibungen geschehen. Diskriminierung erscheint auch in Form doppelter Standards, Delegitimierung, struktureller Ungleichbehandlung sowie dem Gleichbehandeln von Ungleichem und kann sowohl beabsichtigt als auch unbeabsichtigt erfolgen.
Dazu gehören, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: rassistische und antisemitische Zuschreibungen, Zuschreibungen aufgrund von Sprache, (sozialer) Herkunft, sexueller Identität oder Orientierung, aber auch das Lebensalter, Geschlecht, Religion sowie körperliche, geistige und seelische Normierungen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeiten des Netzwerks sind insbesondere Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 (zuletzt geändert 5.2.2009).
Vernetzung, Sensibilisierung, Stärkung und Selbstbefähigung, Begleitung
Antidiskriminierungsarbeit bedeutet sowohl die Unterstützung der einzelnen Betroffenen, als auch eine gute, strategische und konstante Lobbyarbeit, die in alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereiche hineinwirkt.
Unsere Aufgaben sehen wir deshalb darin
- uns mit lokalen Beratungsstellen sowie institutionellen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zu vernetzen, um die Diskriminierungsbekämpfung, die Prävention und das Empowerment auf eine möglichst breite Basis zu stellen.
- Institutionen, Gremien, Unternehmen und andere gesellschaftliche Akteur*innen zu sensibilisieren und in der Umsetzung vielfaltsorientierter und diskriminierungssensibler Maßnahmen zu begleiten; mit dem Ziel auch strukturelle Diskriminierung aufzudecken und zu bekämpfen[1]
- Menschen bei erlebter Diskriminierung bei der Suche nach einer qualifizierten Begleitung[2] zu helfen, damit sie bei der Verarbeitung ihrer Erfahrungen und der Inanspruchnahme und Durchsetzung ihrer Rechte Unterstützung erfahren und nicht mit ihren enttäuschenden, mitunter traumatisierenden Erfahrungen allein bleiben.
- Auch auf die Belange von Menschen aufmerksam zu machen, die Diskriminierung aufgrund von Kriterien erfahren, die nicht im AGG berücksichtigt sind.[3]
26. Juni 2021