100 Jahre nach Einführung des Wahlrechtes für Frauen sind weibliche Abgeordnete im Deutschen Bundestag, in den Landtagen, in den Kreis - , Stadt – und Gemeinderäten immer noch weit unter dem prozentualen Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung vertreten. ...
Es geht auch anders. Ein Best-Practise Beispiel: Der thüringische Landtag hat Anfang Juli 2019 als zweites Bundesland nach Brandenburg ein Paritätsgesetz für die Wahllisten bei Landtagswahlen verabschiedet. Künftig müssen die Wahllisten in wechselnder Reihenfolge zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sein.
Für Hessen und auf der regionalen Ebene soll eine paritätische Besetzung der Wahllisten erreicht werden, um die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen in allen Parlamenten sicher zu stellen und die Chance auf politische Teilhabe auf allen Ebenen umzusetzen. Eine Informations- und Diskussionsveranstaltung.